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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hummel Kommunaltechnik GmbH1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Lieferung zustande.
3. Die angegebenen Liefer- oder Reparaturzeiten sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4. Die Haftung für Störungen des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse befreien uns für die Zeit der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. verlängern evtl. vereinbarte Fristen anteilig. 5. Wir bestimmen die Versendungsart nach billigem Ermessen, sofern nicht vertraglich eine bestimmte Versandart vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Auslieferung der Ware von unserem Betrieb bzw. von der Reparaturwerkstätte auf den Kunden über. 6. Sofern der Kunde den Zeitpunkt der Lieferung nach Vertragsschluss bestimmen kann, gelten die jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Preise. Die Preise sind Nettopreise. Dazu kommen Umsatzsteuer, Verpackung, Zölle und andere Kosten.
7. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unseres Hauses aus der gesamten Geschäftsverbindung geliefert. Der Kunde ist nur berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er darf sie weder verpfänden noch bis zu der vollständigen Zahlung sicherungsübereignen. Er ist verpflichtet, bezüglich der Zugriffe Dritter uns sofort zu unterrichten. Er ist auf Verlangen verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern, für diesen Fall tritt er hiermit bereits jetzt seine Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis im voraus an uns zur Sicherung unseres Vorbehalts ab.
8. Eventuelle bei sorgfältiger Prüfung der eingehenden Ware erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen seit Eintreffen der Ware schriftlich uns mitzuteilen. Wenn die Ware unsorgfältig und unsachgemäß behandelt wird oder aber diese Frist für erkennbare Mängel überschritten wird, erlöschen die Gewährleistungsansprüche uns gegenüber. Im übrigen bieten wir Gewährleistung für unsere Waren und Reparaturen durch das Recht auf auch wiederholte Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Scheitert die uns mögliche Nachbesserung endgültig, sind wir prinzipiell zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir leisten für Zukauf- und Fremdteile Gewähr, indem wir uns unsere Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten und ihn bei der Geltendmachung unterstützen. Unsere Haftung lebt jedoch wieder auf, wenn der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder dem Kunden die Geltendmachung dieser Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten unzumutbar erscheint.
9. Schadensersatzansprüche werden für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sie sind darauf beschränkt, dass von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen, wir wesentliche Vertragsverpflichtungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen oder andere Schäden durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Unsere Haftung ist auf den Betrag eines vorhersehbaren Schadens begrenzt. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung für evtl. Produktfehler bleibt von dieser Regelung unberührt. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Donaueschingen. Es gelten in allen Fällen die Vorschriften des deutschen Rechts. |