AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hummel Kommunaltechnik GmbH

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Lieferung zustande.
Abbildungen, Zeichnungen, technische Berechnungen, Kalkulationen  und sonstige Vertragsunterlagen bleiben im Eigentum und Urheberrecht unseres Hauses. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Unwesentliche Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten, sofern zugesicherte Eigenschaften davon unberührt bleiben.

3. Die angegebenen Liefer- oder Reparaturzeiten sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Kommen wir in Verzug, so haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein kaufmännisches Fixgeschäft vor oder das Interesse des Kunden an der Durchführung des Auftrages entfällt durch den Verzug. In diesem Falle ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Die Haftung für Störungen des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse befreien uns für die Zeit der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. verlängern evtl. vereinbarte Fristen anteilig.

5. Wir bestimmen die Versendungsart nach billigem Ermessen, sofern nicht vertraglich eine bestimmte Versandart vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Auslieferung der Ware von unserem Betrieb bzw. von der Reparaturwerkstätte auf den Kunden über.

6. Sofern der Kunde den Zeitpunkt der Lieferung nach Vertragsschluss bestimmen kann, gelten die jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Preise. Die Preise sind Nettopreise. Dazu kommen Umsatzsteuer, Verpackung, Zölle und andere Kosten.
Die Rechnungsbeträge sind Zug um Zug gegen Auslieferung der Ware fällig, spätestens aber 30 Tage nach Übersendung der Rechnung zu verzinsen. Die Geltendmachung von Zinsen lässt weitergehende Verzugsschadenersatzansprüche von uns unberührt. Eventuelle Schecks oder Wechsel nehmen wir nur zahlungs- halber und nicht an Erfüllungs-Statt an. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Eine Zahlung gilt zu dem Zeitpunkt als eingegangen, da wir bei einer Bank frei darüber verfügen können.
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder muss vom Empfängerhorizont her die Realisierung unserer Forderungen als gefährdet gelten, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei Beanstandung der Ware, die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen. Gegen fällige Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

7. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unseres Hauses aus der gesamten Geschäftsverbindung geliefert. Der Kunde ist nur berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er darf sie weder verpfänden noch bis zu der vollständigen Zahlung sicherungsübereignen. Er ist verpflichtet, bezüglich der Zugriffe Dritter uns sofort zu unterrichten. Er ist auf Verlangen verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern, für diesen Fall tritt er hiermit bereits jetzt seine Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis im voraus an uns zur Sicherung unseres Vorbehalts ab.
Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber einem Dritten entstandenen Forderungen tritt der Kunde zusammen mit allen Nebenrechten schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sicherungshalber an uns ab. Er ist allerdings berechtigt die Forderungen gegenüber seinen Abnehmern solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns pünktlich nachkommt. Ist der Kunde dagegen mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder muss aus dem Empfängerhorizont die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet erscheinen, so hat der Kunde uns auf Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware jederzeit zu ermöglichen und hat von sich aus die Forderungsabtretung seinen Kunden gegenüber zu offenbaren und uns alle erforderlichen Unterlagen zu Geltendmachung unserer Rechte aus diesem Vorbehalt herauszugeben. Die Rücknahme der Vorbehaltsware ist nicht  als Rücktritt anzusehen. Wir sind verpflichtet, sofern die Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen, auf die Sicherheiten in angemessenem Umfang zu verzichten, bis 20 %ige Übersicherung nicht überschritten ist.

8. Eventuelle bei sorgfältiger Prüfung der eingehenden Ware erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen  seit Eintreffen der Ware schriftlich uns mitzuteilen. Wenn die Ware unsorgfältig und unsachgemäß behandelt wird oder aber diese Frist für erkennbare Mängel überschritten wird, erlöschen die Gewährleistungsansprüche uns gegenüber. Im übrigen bieten wir Gewährleistung für unsere Waren und Reparaturen durch das Recht auf auch wiederholte Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Scheitert die uns mögliche Nachbesserung endgültig, sind wir prinzipiell zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir leisten für Zukauf- und Fremdteile Gewähr, indem wir uns unsere Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten und ihn bei der Geltendmachung unterstützen. Unsere Haftung lebt jedoch wieder auf, wenn der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder dem Kunden die Geltendmachung dieser Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten unzumutbar erscheint.
Bei der Beschreibung unserer Leistungen sichern wir keine Eigenschaften zu. Es ist Aufgabe des Kunden, die Verwendbarkeit und Eignung unserer Ware in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu vergleichen.

9. Schadensersatzansprüche werden für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sie sind darauf beschränkt, dass von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen, wir wesentliche Vertragsverpflichtungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen oder andere Schäden durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Unsere Haftung ist auf den Betrag eines vorhersehbaren Schadens begrenzt. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung für evtl. Produktfehler bleibt von dieser Regelung unberührt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Donaueschingen. Es gelten in allen Fällen die Vorschriften des deutschen Rechts.

© 2009 Hummel Kommunaltechnik GmbH | Impressum  |  Datenschutz  |  Webmaster